Survey Control SurveyControl

S & C Marktforschung und Dienstleistung GmbH

Sitz des Unternehmens: 2062 Seefeld-Kadolz, Großkadolz 158
Büro Wien: 1040 Wien, Taubstummengasse 13 / Top 2

Unternehmensgegenstand: Markt- und Meinungsforschung, Unternehmensberatung

Telefon: +43 1 929 13 62
Telefax: +43 1 929 12 62

www.surveycontrol.at
www.mysteryshopping.at

Mitglied der MSPA - Mystery Shopping Professional Association (www.mspa-ea.org)

Mitglied der Wirtschaftskammer Niederösterreich und Wien
Fachgruppe Werbung und Marktkommunikation (Niederösterreich und Wien)
Fachgruppe Unternehmensberatung, Buchhaltung und Informationstechnologie (Niederösterreich und Wien)
Behörde gem. ECG: Bezirkshauptmannschaft Hollabrunn und Magistratisches Bezirksamt des IV. Bezirkes Wien

Kontakt: office@surveycontrol.at

Firmenbuch: LG Korneuburg FN 472156y
Umsatzsteuer: ATU72328812

Bank: Raiffeisenbank Hollabrunn
IBAN: AT97 3232 2000 0002 3499
BIC: RLNWATW1322

Alle Fotos - (C) by Armin Letz, Hollabrunn

HAFTUNGSAUSSCHLUSS:
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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN:

SURVEY & CONTROL übt seine Tätigkeit im Sinne beratender Dienstleistungen in Übereinstimmung mit den anerkannten Regeln des Berufsstandes der Markt- und Meinungsforschung aus. SURVEY & CONTROL unterbreitet dem Interessenten ein Angebot grundsätzlich in Form eines Vorschlags, in dem die Aufgabenstellung, die zu erbringenden Leistungen, der Zeitraum der Untersuchungen sowie das Honorar angegeben werden. Der Interessent erhält das Angebot ausschließlich zur Entscheidung über die Auftragsvergabe der angebotenen Leistung. Sein Inhalt darf, wenn nicht anderes vereinbart, nur im gegenseitigen Einvernehmen ganz oder teilweise veröffentlicht oder an Dritte weitergegeben werden.

Das Angebot oder auch nur Auszüge daraus, dürfen vom Interessenten niemals an ein Unternehmen, das in Konkurrenz zu SURVEY & CONTROL steht, weitergegeben werden.

Das im Angebot genannte Honorar umfasst grundsätzlich alle von SURVEY & CONTROL im Zusammenhang mit der Durchführung des Auftrags angebotenen Leistungen. Für darüber hinausgehende, vom Auftraggeber gewünschte Leistungen, ist ein gesonderter Auftrag notwendig. Mehrkosten, welche von SURVEY & CONTROL nicht zu vertreten sind und Mehrkosten, die von SURVEY & CONTROL bei Auftragserteilung trotz gebotener Sorgfalt nicht erkennbar waren, werden von SURVEY & CONTROL gesondert in Rechnung gestellt, wenn sie an einen sachlich berechtigten Grund anknüpfen und für den Auftraggeber klar erkennbar und hinreichend bestimmt sind. Das gilt auch, wenn der Auftraggeber diese Kosten nicht zu vertreten hat. Änderungen des Auftragsvolumens nach Vertragsabschluss bedürfen einer ausdrücklichen Vereinbarung zwischen den Parteien. Exklusivität für bestimmte Projekte und Projektfelder, Untersuchungsgegenstände oder Untersuchungsmethoden kann SURVEY & CONTROL nicht gewähren, es sei denn, sie wird ausdrücklich vereinbart. Soweit Exklusivität vereinbart wird, ist ihre Dauer und ein gegebenenfalls zusätzlich zu berechnendes Honorar festzulegen.

Der Auftraggeber erhält die Untersuchungsberichte ausschließlich zu seinem eigenen Gebrauch. Ihr Inhalt darf, wenn nichts anderes vereinbart ist, nur im gegenseitigen Einvernehmen ganz oder teilweise veröffentlicht oder an Dritte weitergegeben werden. Zu einem solchen Zweck dürfen die Untersuchungsberichte auch nicht vervielfältigt, gedruckt oder in Informations- und Dokumentationssystemen jeder Art gespeichert, verarbeitet oder verbreitet werden. Diese Regelungen gelten nicht für die Untersuchungsergebnisse selbst. Will der Auftraggeber ganz oder teilweise aus dem Untersuchungsbericht zitieren, so muss er die Zitate als solche kenntlich machen und dabei SURVEY & CONTROL als Verfasser des Untersuchungsberichts benennen. Die Untersuchungsergebnisse stehen, wenn nicht anderes schriftlich vereinbart, nur dem jeweiligen Auftraggeber zu dessen freier Verfügung.

Der Auftraggeber stellt SURVEY & CONTROL von allen Ansprüchen frei, die gegen SURVEY & CONTROL geltend gemacht werden, weil der Auftraggeber die ordnungsgemäß gewonnenen Ergebnisse vorsätzlich oder fahrlässig rechtswidrig verwendet hat (z.B. rechtswidrig und/oder falsch mit ihnen wirbt). SURVEY & CONTROL verbleiben alle Rechte, die ihm nach dem Urheberrechtsgesetz zustehen. Das Eigentum an dem bei Durchführung des Auftrags angefallenen Material (Datenträger jeder Art, Fragebögen, weitere schriftliche Unterlagen usw. - und der angefallenen Daten) liegt - wenn nicht anderes vereinbart - bei SURVEY & CONTROL .

Die Anonymität der Befragten oder der Testpersonen darf durch eine solche Vereinbarung nicht gefährdet werden. Das Urheberrecht des Auftraggebers an Unterlagen, die er erarbeitet hat, bleibt unberührt. Die Mitwirkung des Auftraggebers bei der Untersuchung sowie die Überprüfung der Durchführung und der Ergebnisse der Untersuchung durch den Auftraggeber bedürfen einer separaten Vereinbarung. Dabei ist SURVEY & CONTROL verpflichtet, die Anonymität der Befragten oder der Testpersonen zu wahren. SURVEY & CONTROL verpflichtet sich, Erhebungsunterlagen für einen Zeitraum von einem Jahr und Datenträger für einen Zeitraum von zwei Jahren nach Ablieferung des Untersuchungsberichts aufzubewahren, soweit nicht eine andere Vereinbarung ausdrücklich getroffen wird.

SURVEY & CONTROL verpflichtet sich, sämtliche vom Auftraggeber gegebenen Informationen streng vertraulich zu behandeln und sie ausschließlich für die Durchführung des Auftrages zu verwenden. Gewährleistung und Haftung von SURVEY & CONTROL richten sich, sofern nicht anders bestimmt, nach den gesetzlichen Bestimmungen.

Will der Auftraggeber bei nicht termingerechter Übermittlung, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von SURVEY & CONTROL beruhen, Rechte aus der Behauptung geltend machen, die erbrachten Leistungen haben für ihn kein Interesse mehr, so muss er das fehlende Interesse glaubhaft machen. Nicht vorhersehbare Schäden, die dem Herrschafts- und Risikobereich von SURVEY & CONTROL zu Grunde liegen, sind sowohl bei Verzug als auch bei Schlechterfüllung dem Auftraggeber nicht zu ersetzen, wenn der Auftraggeber Kaufmann im Sinne des HGB ist. SURVEY & CONTROL haftet nicht für Fahrlässigkeit. Dies gilt auch, soweit das Verhalten zugleich eine unerlaubte Handlung darstellt. Dieser Haftungsausschluss bezieht sich nicht auf wesentliche Vertragspflichten, auf deren Einhaltung der Auftraggeber deshalb vertrauen kann und nicht auf die Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.

Sollte die Lieferung der Untersuchungsberichte/Untersuchungsergebnisse nicht termingerecht erfolgen oder sollte Testmaterial beschädigt werden oder verloren gehen, wird SURVEY & CONTROL vom Auftraggeber eine angemessene Frist zur Leistung oder Nacherfüllung gegeben. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen. SURVEY & CONTROL steht nicht für die Folgen verspäteter Lieferung bzw. des Verlustes oder der Beschädigung von Testmaterial ein, soweit die Verspätung bzw. der Verlust oder die Beschädigung auf Umständen beruhen, die außerhalb des betrieblichen Bereichs von SURVEY & CONTROL liegen, insbesondere im Bereich des Auftraggebers und von SURVEY & CONTROL nicht schuldhaft herbeigeführt worden sind, bei Naturkatastrophen oder sonstigen Fällen höherer Gewalt, bei hoheitlichen Eingriffen und bei Arbeitskämpfen - oder die zwar innerhalb des betrieblichen Bereichs von SURVEY & CONTROL liegen, jedoch von diesem nicht zu vertreten sind, insbesondere bei Beeinträchtigungen des Betriebsablaufs aufgrund höherer Gewalt, aufgrund hoheitlicher Eingriffe oder aufgrund von Streik. Ein Rücktrittsrecht des Auftraggebers nach den gesetzlichen Bestimmungen bleibt hiervon unberührt. Gerichtsstand Wien.

Wenn Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich gerne an uns.